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Kanton hat Gestaltungsplan für Zooseilbahn festgesetzt
01.11.2011 - Medienmitteilung
Der Zoo Zürich strebt seit längerem Lösungen an, um die stetig wachsenden Besucherströme auf den öffentlichen Verkehr zu lenken. Mit der Festlegung des Gestaltungsplans für eine Zooseilbahn mit Ausgangspunkt beim Bahnhof Stettbach ist ein wichtiger Meilenstein geschafft. Der nächste und entscheidende Schritt, das eigentliche Planbewilligungsverfahren, ist Aufgabe des Bundes.
Die Zooseilbahn ist als direkte Verbindung zwischen dem Bahnhof Stettbach und dem Zoo konzipiert. Mit der Anbindung an S-Bahn-Netz, Glattalbahn und VBZ-Netz soll sie die Erschliessung des Zoos, der pro Jahr über 1,5 Millionen Besucher empfängt, mit dem öffentlichen Verkehr verbessern. Dieses Ansinnen ist auch im Sinne der Raum- und Verkehrsplanung der Stadt Zürich und des Kantons. Die Analyse unterschiedlicher Erschliessungsvarianten im Hinblick auf den 2007 vom Kantonsrat gutgeheissenen Richtplaneintrag hatte gezeigt, dass eine Zooseilbahn gegenüber anderen Szenarien deutliche Vorteile aufweist.
Verbindliche Vorgabe für die Linienführung
Der jetzt vorliegende und von der kantonalen Baudirektion festgesetzte Gestaltungsplan schafft die nutzungsplanerische Grundlage für das Seilbahnprojekt. Er regelt im Wesentlichen die Linienführung, die Lage der Berg- und Talstationen sowie die Standorte der sieben Stützen. Er definiert ferner die Waldbereiche, in denen der Bewuchs entlang dem Seilbahntrassee begrenzt wird. Schliesslich legt er die Zufahrtsbereiche zu den Anlageteilen sowie den Verlauf der Trassen für die Signalkabel fest.
Vielfältige Einwendungen und Anregungen aufgenommen
Bei der Erarbeitung des Gestaltungsplans wurden die verschiedensten Anregungen und Einwände geprüft. Vieles davon konnte berücksichtigt werden und hat sich in Optimierungsmassnahmen niedergeschlagen. Aufgenommen wurden insbesondere Anliegen der Städte Zürich und Dübendorf, der Natur- und Heimatschutzkommission sowie diverser kantonaler Fachstellen. Zu den Aspekten, die einer vertieften Prüfung unterzogen wurden und welche in die Optimierung des Gestaltungsplans eingeflossen sind, gehören beispielsweise der Verlauf der Trassen und die Stützenstandorte mit Blick auf Landschaftsschutz oder archäologische Zonen; ferner die Eingliederung ins Naherholungsgebiet, Lärmemissionen oder die bauliche Ausgestaltung der Tal- und der Bergstationen.
Differenzen in der Parkplatzfrage
Ein Diskussionspunkt im Gestaltungsplanverfahren war die Parkplatzsituation in Stettbach (Dübendorf). Die Stadt Dübendorf, die dem Projekt Zooseilbahn ablehnend gegenübersteht, verlangt für den Fall der Realisierung zusätzliche Parkplätze bei der Talstation. Dieses Ansinnen zielt nach Auffassung des Kantons in die falsche Richtung, da es sich bei der Seilbahn um ein reines ÖV-Projekt handelt, das lückenlos an die Verkehrsdrehscheibe Stettbach (S-Bahn-Netz, Glattalbahn, VBZ-Netz) anschliesst. Die Zooseilbahn ist Teil der breit abgestützten Bemühungen, die wachsenden Besucherströme des Zoos auf den öffentlichen Verkehr zu leiten.
Plangenehmigungsverfahren durch den Bund
Das eigentliche Plangenehmigungsgesuch für die Zooseilbahn ist nun von den Bundesbehörden (Bundesamt für Verkehr) zu beurteilen. Es umfasst auch eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Zentrale umweltrechtliche Aspekte wurden soweit erforderlich auch bereits vom Kanton geprüft. Gestützt auf die eingeholten Berichte verschiedener Amtsstellen bei Bund und Kanton sind entsprechende Erkenntnisse und Auflagen in der Überarbeitung des Gestaltungsplans berücksichtigt worden. Aus Sicht der Umweltfachstellen ist die Zooseilbahn umweltverträglich realisierbar.
Das Projekt Zooseilbahn wird mit privaten Mitteln finanziert. Betreiberin ist die Zoo Seilbahn AG.
Chronologie
- 2004: Vorprojekt Seilbahn Zoo: Evaluation von verschiedenen Verkehrsmitteln und Erschliessungsvarianten
- 03/2007: Teilrichtplan Verkehr mit Eintrag Seilbahn Zoo: Festsetzung durch den Kantonsrat
- 05/2008: Teilrichtplan Verkehr mit Eintrag Seilbahn Zoo: Genehmigung durch den Bundesrat
- 11/2008: Volksabstimmung: Verlängerung der Tramlinie zum Zoo wird abgelehnt
- 06-07/2009: Öffentliche Auflage von Gestaltungsplan (Kanton) und Plangenehmigungsgesuch (Bund)
- 08/2009: Gutachten der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission
- 2009-2011: Auswertung der öffentlichen Auflage; Zusatzstudien; Überarbeitung Gestaltungsplan
- 10/2011: Festsetzung Kantonaler Gestaltungsplan Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich (Baudirektion)
- 11/2011: Rekursfrist von 30 Tagen
- Offen: Plangenehmigungsverfahren und förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Bund
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Dienstag, 1. November 2011,
von 13 bis 14 Uhr:
Felix Blindenbacher, Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung
Telefon 043 259 30 34
