Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Laufende Projekte
Wegleitung für Solaranlagen
Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein gewichtiges öffentliches Anliegen. Entsprechend erfreuen sich auch Solaranlagen immer grösserer Beliebtheit. Die Abteilung Raumplanung arbeitet derzeit eine Wegleitung für Solaranlagen aus. Aktuell ist sie in der Vernehmlassung bei den Gemeinden des Kantons Zürich.
Die Bewilligungspraxis für Solaranlagen liegt im Kanton Zürich in der Kompetenz verschiedener Instanzen. Die Wegleitung soll dazu beitragen, dieser Praxis einen einheitlichen Rahmen zu geben. Sie befasst sich nur mit Anlagen an Gebäuden, nicht mit freistehenden Anlagen. Für die Gemeinden dient die Wegleitung als Empfehlung. Den Bauwilligen soll sie eine Hilfestellung bei der Planung von Solaranlagen bieten.
Da die Anforderungen an die Gestaltung solcher Anlagen in der Regel sehr objektabhängig sind, empfiehlt es sich grundsätzlich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten. Für die Bereiche überkommunaler Ortsbildschutz und Bauen ausserhalb der Bauzonen liegt die Bewilligungskompetenz beim Kanton. Die Ausführungen in der Wegleitung zur Gestaltung von Solaranlagen stellen die gängige Praxis dar. Für Bauvorhaben in Zusammenhang mit einem überkommunal inventarisierten oder geschützten Einzelobjekt ist in jedem Fall eine Einzelfallbeurteilung notwendig.
Richtplanvorlage an Kantonsrat überwiesen
Die laufende Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans erreicht einen weiteren Meilenstein: Der Regierungsrat hat die Vorlage an den Kantonsrat überwiesen, in dem die Kommissionsberatungen aufgenommen werden.
In die Richtplanvorlage sind die Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auflage eingeflossen. Ein Erläuterungsbericht enthält weiterführende Hinweise zu den in Aussicht genommenen Festlegungen und gibt auch Aufschluss über die nicht berücksichtigten Einwendungen.
Die öffentliche Auflage fand vom 21. Januar bis 15. April 2011 statt. Von den über 2300 eingegangenen Einwendungen entfielen 200 auf Behörden und rund 2100 auf Private beziehungsweise Verbände. Im Rahmen des ergänzend dazu durchgeführten Mitwirkungsverfahrens zur Festlegung der neuen Jagdschiessanlage in Bülach gingen weitere rund 4200 Einwendungen ein.
Überprüfung nach dem Gegenstromprinzip
Der kantonale Richtplan ist das Steuerungsinstrument der Kantone, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken. Das Raumplanungsgesetz sieht vor, dass die Kantone ihre Richtpläne alle zehn Jahre gesamthaft überprüfen und nötigenfalls anpassen.
Im Kanton Zürich ist diese Gesamtüberprüfung seit 2007 im Gang. Sie erfolgt nach dem sogenannten Gegenstromprinzip. Dies zeigt sich vor allem in der regelmässigen Abstimmung mit den regionalen Planungsverbänden und dem engen Austausch mit den Gemeinden. Denn Raumplanung ist letztlich eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden.
100 Jahre Amtliche Vermessung: öffentlicher Festanlass in Brütten
Am Samstag, 12. Mai 2012, wird das 100-Jahr-Jubiläum der amtlichen Vermessung gefeiert. An den Festanlass in Brütten, dem Mittelpunkt der amtlichen Vermessung im Kanton Zürich, sind ab 13.30 Uhr Interessierte mit ihren Familien eingeladen.
Seit 1912 ist die amtliche Vermessung ein tragender Pfeiler des Schweizerischen Rechtssystems. Sie dokumentiert laufend aktuell das Grundeigentum, definiert Grenzen, Gebäudestandorte aber auch Gewässerverläufe oder Waldränder. Mit dem Schutz des Grundeigentums leistet sie einen wichtigen Beitrag zu Rechtssicherheit und Wohlstand in unserem Land.
Buntes Programm für die ganze Familie
Am Jubiläumstag bietet sich im Kanton Zürich die Möglichkeit, den Mittelpunkt der amtlichen Vermessung in Brütten bei Winterthur zu besuchen. An schönster Aussichtslage oberhalb der Kirche findet dort von 13.30 bis ca. 16 Uhr ein öffentlicher Festanlass für die ganze Familie statt. In Anwesenheit von Regierungspräsident Markus Kägi wird der restaurierte Aussichtspunkt mit dem neuen, vom Embracher Bildhauer Ueli Thalmann gestalteten Vermessungspfeiler eingeweiht und an die Bevölkerung übergeben.
Ein Rahmenprogramm setzt sich praxisnah und anschaulich mit Fragen, Instrumenten und Techniken der amtlichen Vermessung auseinander. Einerseits informieren Fachleute an verschiedenen Ständen, beantworten Fragen und präsentieren moderne Messinstrumente. Anderseits können Neugierige bei spielerischen Aktivitäten die Instrumente gleich selbst hautnah erleben. Von Lernenden erstellte Plakate sowie eine kleine Festwirtschaft runden das Angebot in Brütten ab.
Indonesien in Zürich?
Im Zürcher Seefeldquartier steht, momentan völlig eingepackt, eine der wohl interessantesten Villenbauten des Kantons. Der mit Tabakplantagen in Indonesien immens reich gewordene Kaufmann Karl Fürchtegott Grob-Zundel errichtete sich hier, mit Blick auf See und Alpen, ein Paradies – die Villa Patumbah. Das Projekt ist auch für die Kantonale Denkmalpflege eine aussergewöhnliche Herausforderung.
Die Vorbereitungen im Hinblick auf die dringend nötige Renovation hatten viel Zeit in Anspruch genommen. Die Diskussion über die Nutzung oder Nicht-Nutzung der einen Parkhälfte beschäftigte Gerichte und Bevölkerung über Jahre hinweg. Im Juni 2010 war es schliesslich soweit: Die Eigentümerin, die Stiftung Patumbah, konnte mit den Bauarbeiten beginnen. Im Frühjahr 2011 wurden die eigentlichen Restaurierungsarbeiten in Angriff genommen.
Neue Malereien von höchster Qualität gefunden
Im Innern der Villa waren anfänglich sämtliche Oberflächen reichhaltig ausgemalt. Im Lauf der Zeit wurden sie aber fast vollständig übermalt. Zurzeit ist noch nicht abschliessend definiert, wie viel von dieser ursprünglichen Malerei tatsächlich freigelegt oder ergänzt werden kann. Während der Restaurierungsarbeiten sind nämlich an diversen Wand- und Deckenflächen neue Malereien von höchster Qualität gefunden worden, obwohl sie aufgrund der Vorabklärungen als nicht bemalt galten.
Der Wunsch, alle für den Raumeindruck wichtigen Ausstattungen ebenfalls zeigen zu können, bleibt vorerst aus finanziellen Gründen unerfüllt. Für die Restaurierung dieser Elemente sind zusätzliche Sponsorenbeiträge nötig. Die Kassettendecke im Salon weist Vierecke mit je vier Dreiecken auf, die mit auffallend schönem Resultat probegereinigt wurden. Die Stiftung bietet diese Dreiecke stückweise zu 400 Franken zum Sponsoring an.
Die archäologische Untersuchung in der ehemaligen Porzellanmanufaktur Kilchberg-Schooren
1763 gründeten fünf Stadtzürcher Persönlichkeiten im Schooren, direkt am Zürichseeufer, eine Porzellanmanufaktur. Mehrere Generationen von Unternehmern stellten hier bis 1906 zunächst Porzellan her, danach die günstigeren Fayencen, manganglasierte Keramik und zeitweise Steingut.
Die Manufakturen im Schooren blicken auf eine 150-jährige Produktionsgeschichte zurück: von den Anfängen der ersten Porzellanmanufaktur der Schweiz in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Ab 1919 dienten die Gebäude der ehemaligen Manufaktur als privater Landsitz, bis sie einer neuen Überbauung weichen mussten und am 12. Oktober 2002 gesprengt wurden. Was sich im Boden erhalten hatte, untersuchte die Kantonsarchäologie Zürich von Februar bis Juni 2003.
Auskunft über gesamten Herstellungsprozess
Anhand von Gebäudefundamenten und Resten von vier Brennöfen liess sich vor allem der Zustand des 19. Jahrhunderts dokumentieren. In den aufgelassenen Öfen und im Uferbereich kamen grosse Mengen Keramik zum Vorschein. Dabei handelte es sich vorwiegend um Produktionsabfall und technische Keramik. Das umfangreiche Fundmaterial zeigt einerseits die Produktepalette mit ihren wechselnden Formen und Dekors, anderseits gibt es Auskunft über die komplexen Vorgänge des gesamten Herstellungsprozesses vom Formen über das Brennen bis zum Glasieren.
Fundstücke im Zunfthaus zur Meisen
Anders als in Museen und Sammlungen sind die einst begehrten, reich verzierten Prachtstücke aus der Zürcher Produktion unter den Funden selten, Alltagsgeschirr überwiegt dagegen. Zusammen mit historischen Quellen sowie Vergleichen mit in- und ausländischen Manufakturen gelingt es, ein facettenreiches Bild dieser 150 Jahre Keramikproduktion aufzuzeigen.
Die wissenschaftliche Publikation zu diesem Projekt wurde Ende März der Öffentlichkeit vorgestellt. Zurzeit sind im Zunfthaus zur Meisen in einer Wechselvitrine Fundstücke aus diesem Projekt zu sehen.
Nutzungsreserven: Zahlen 2010 liegen vor
Schon seit den 70er Jahren entwickelt das Amt für Raumentwicklung Instrumente, die es ermöglichen, räumliche Daten zu gewinnen und zu analysieren. So lassen sich Fragen rund um die Nutzung der Bauzonen heute mit fundierten Datenreihen beantworten.
Wie sind in der Gemeinde x die Bauzonen strukturiert? Wo wird gewohnt, wo gearbeitet? Wie haben sich die Baugebiete der Gemeinde über die Jahre hinweg entwickelt? Und wo sind noch welche Handlungsspielräume vorhanden – nicht bebaute Grundstücke, nicht ausgeschöpfte Geschossflächenreserven?
Auf solche Fragen liefern die Daten der Raumbeobachtung sehr detaillierte Antworten. Für Planer auf Stufe Kanton, Regionen und Gemeinden liegt hier eine wichtige Grundlage. So liefern die Daten der Raumbeobachtung einerseits einen gesamthaften Blick auf den Kanton Zürich oder einzelne Regionen. Das ist zentral bei der Weiterentwicklung der Richtpläne. Aber auch für jede einzelne Gemeinde sind diese detaillierten und langjährigen Daten ausgesprochen wichtig für die Siedlungsplanung, die Verkehrs- oder auch die Energieplanung.
Zentrale Grundstücksinformationen
Wer Land besitzt oder erwerben will, erhält mit dem ÖREB-Kataster schon bald alle relevanten Informationen über das betroffene Grundstück aus einer Hand. Als eines der ersten Länder weltweit errichtet die Schweiz einen Kataster, in dem ein wesentlicher Teil der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht sind.
Der ÖREB-Kataster wird sich zum offiziellen Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentums-beschränkungen entwickeln. Dies betrifft z.B. Fragen aus den Bereichen Nutzungszone (siehe Abbildung), Grundwasserschutzzonen oder Bau- und Abstandslinien, die mit dem ÖREB-Kataster pro Grundstück zusammengeführt werden. Nutzniesser sind Grundeigentümer, öffentliche oder private Bauherrschaften, Banken, die öffentliche Hand und viele andere. Sie alle sparen vor allem Zeit und Geld. Zwar sind Informationen über eine bestimmte Eigentumsbeschränkung schon heute vom zuständigen Fachamt des Kantons oder der Gemeinde erhältlich. Wer jedoch für sein Grundstück Informationen zu verschiedenen Eigentumsbeschränkungen wünscht, reist von einer Stelle zur anderen, bis er alles beisammen hat.
Der Kanton Zürich wurde aufgrund der Bewerbung der Baudirektion beim Bund als einer von sieben Pilotkantonen ausgewählt. In den Pilotkantonen soll die Betriebsaufnahme des Katasters am 1. Januar 2014 erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch umfangreiche Vorarbeiten geleistet werden. Sie werden von einem Projektteam unter der Leitung der Abteilung Geoinformation, in dem auch die Gemeinden vertreten sind, realisiert.
Amtliche Vermessung - Wichtige Grundlagenarbeit, die sich im Stillen abspielt
Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, was die mit Stativ und Messinstrument ausgerüsteten Personen am Strassenrand oder in Ihrem Garten eigentlich machen? Oder möchten Sie wissen, was die Marksteine, Bolzen und Markierungen bedeuten, denen Sie draussen auf Schritt und Tritt begegnen? Interessiert es Sie, woher die Grundlagen für das Navigationssystem in Ihrem Auto oder für Ihren Stadtplan stammen?
Die Fragen deuten es an: Es ist nicht vermessen zu sagen, dass die amtliche Vermessung Grundlagen liefert, die für viele Bereiche unseres Lebens unabdingbar sind. Im Rahmen der amtlichen Vermessung wird mit modernster Technologie die Erdoberfläche genau und zuverlässig vermessen. Die so gewonnenen öffentlichen Daten werden laufend aktualisiert. So dokumentiert die amtliche Vermessung das Grundeigentum, sie zeigt, wo welche Grenze verläuft, wo ein Gebäude steht, welche Ausdehnung ein Gewässer hat, wo ein Wald aufhört und vieles mehr. Sie ist damit ein wichtiges Element im Räderwerk unseres Rechtsstaates und unserer Wirtschaft.
Aber die amtliche Vermessung ist mehr als das, weil ihre Pläne und Daten in unzähligen Bereichen verwendet werden, in denen räumliche Informationen gefragt sind. Bauvorhaben, Raumplanung, Verkehrsvorhaben, Rettungsdienste, Landwirtschaft, Tourismus – diese Aufzählung deutet bloss an, wie breit die Anwendungsgebiete gefächert sind, in denen die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage eingesetzt werden. Auch die interaktiven geografischen Informationssysteme (GIS), die für Behörden, Wirtschaft und viele Private heute ein unentbehrliches Arbeits- und Informationsinstrument darstellen, würden ohne verlässliche und aktuelle Daten aus der Vermessung nicht funktionieren.
Veranstaltungen und Informationen rund ums Jubiläum
Nutzen Sie die Gelegenheit des 100-Jahr-Jubiläums, um Ihren Blick einmal auf eine spannende Tätigkeit zu richten, die sich im Stillen abspielt und doch so viele Bezüge zu unserem Alltagsleben aufweist. Werfen Sie doch auch einen Blick auf die Veranstaltungen, die in der ganzen Schweiz und auch im Kanton Zürich 2012 stattfinden.
Pferdehaltung ausserhalb der Bauzonen
Pferde sind beliebt, ihre Anzahl im Kanton Zürich nimmt zu. Aber Achtung, die dafür nötigen Infrastrukturen sind nicht überall und ohne Weiteres möglich. Auch in der Landwirtschafts-zone gilt die Haltung von Pferden nicht automatisch als zonenkonform. Das Ende 2011 in aktualisierter Form erschienene Merkblatt «Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben» orientiert über die generelle Bewilligungspraxis im Kanton Zürich.
Im Unterschied zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren dienen Pferde in der Regel nicht der Milch- oder Fleischproduktion. Sie werden überwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken oder für agrotouristische Tätigkeiten verwendet. Weil der Gesetzgeber aber vorsieht, dass Landwirtschaftsland in erster Linie der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten ist, können Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone nur unter strengen Bedingungen erteilt werden.
Der Bund hat seine Bewilligungskriterien im Oktober 2011 in der überarbeiteten Wegleitung «Pferd und Raumplanung» dargelegt. Darauf abgestimmt legt das im November 2011 aktualisierte Merkblatt «Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben» die im Kanton Zürich geltenden Richtlinien dar.
Die hobbymässige Pferdehaltung mit bis zu 4 Tieren ist auf nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken seit 2007 in geeigneten bestehenden Gebäuden zulässig, sofern der Besitzer der Tiere im Nahbereich des Stalls wohnhaft ist.
Parlamentarische Initiative hängig
Die derzeit hängige parlamentarische Initiative zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone soll die Gesetzesgrundlage schaffen, damit Pferde – unabhängig von ihrem Verwendungszweck – auf Landwirtschaftsbetrieben als zonenkonform gelten. Der Ausgang der Initiative ist derzeit noch unbestimmt.
