Infos für Eigentümer

Duebendorf Startpavillon

Dübendorf, Startpavillon, erbaut 1941 von Architekt Fritz Metzger (1898-1973)

Baugesuche

Alle Baugesuche müssen bei der jeweiligen kommunalen Baubehörde eingereicht werden. Diese prüft die Gesuche und leitet sie gegebenenfalls an die Leitstelle der kantonalen Baudirektion weiter. Bei denkmalpflegerisch relevanten Objekten müssen die Baugesuche gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV) zwingend der Leitstelle der kantonalen Baudirektion angezeigt werden. Dies betrifft folgende Fälle:

  • Baugesuch an einem festgesetzten Inventarobjekt von überkommunaler Bedeutung.
  • Baugesuch an einem formell geschützten Schutzobjekt mit einer im Grundbuch eingetragenen Personaldienstbarkeit (Beiträge von CHF 5'000.- bis 100'000.-).
  • Baugesuch an einem formell geschützten Schutzobjekt mit einer im Grundbuch eingetragenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (Beiträge ab CHF 100'000.-).
  • Baugesuch innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung.
  • Baugesuch in einer archäologischen Zone.

Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Kantonalen Denkmalpflege aufzunehmen. Wir beraten Sie und können Ihnen helfen, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt zu erarbeiten.

Bauberatung nach Regionen

Die Fachleute der Kantonalen Denkmalpflege bieten für Eigentümer von überkommunalen Schutzobjekten eine unentgeltliche Bauberatung an.

Beitragsgesuchsunterlagen

Beitragsgesuchsformular inklusive dem Merkblatt über Beiträge und den Richtlinien für subventionsberechtigte Kosten.

Rechtliche und fachliche Grundlagen der Denkmalpflege.

Überblick über das kantonale Denkmalschutzrecht

Quelle: Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Hrsg., Schweizerische Baurechtstagung 2003, Freiburg 2003, S. 111 ff.

Denkmalpflegekommission

Die Denkmalpflegekommission (KDK) ist eine fachlich unabhängige Kommission, welche zuhanden des Regierungsrates Abklärungen rund um die Frage der Schutzwürdigkeit einzelner Objekte vornimmt. Sie beurteilt, ob ein bestimmtes Gebäude die Voraussetzungen von § 203 Abs. 1 PBG erfüllt.

Ortsbildschutz

Bei Fragen zum Ortsbild und Städtebau erhalten Bauherren und Gemeinden von der Abteilung Raumplanung fachkundige Unterstützung bei der Erarbeitung von bewilligungsfähigen Projekten und beim Bewilligungsverfahren.