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Infos für Eigentümer
Dübendorf, Startpavillon, erbaut 1941 von Architekt Fritz Metzger (1898-1973)
Baugesuche
Alle Baugesuche müssen bei der jeweiligen kommunalen Baubehörde eingereicht werden. Diese prüft die Gesuche und leitet sie gegebenenfalls an die Leitstelle der kantonalen Baudirektion weiter. Bei denkmalpflegerisch relevanten Objekten müssen die Baugesuche gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV) zwingend der Leitstelle der kantonalen Baudirektion angezeigt werden. Dies betrifft folgende Fälle:
- Baugesuch an einem festgesetzten Inventarobjekt von überkommunaler Bedeutung.
- Baugesuch an einem formell geschützten Schutzobjekt mit einer im Grundbuch eingetragenen Personaldienstbarkeit (Beiträge von CHF 5'000.- bis 100'000.-).
- Baugesuch an einem formell geschützten Schutzobjekt mit einer im Grundbuch eingetragenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (Beiträge ab CHF 100'000.-).
- Baugesuch innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung.
- Baugesuch in einer archäologischen Zone.
Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Kantonalen Denkmalpflege aufzunehmen. Wir beraten Sie und können Ihnen helfen, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt zu erarbeiten.
Denkmalpflegekommission
Die Denkmalpflegekommission (KDK) ist eine fachlich unabhängige Kommission, welche zuhanden des Regierungsrates Abklärungen rund um die Frage der Schutzwürdigkeit einzelner Objekte vornimmt. Sie beurteilt, ob ein bestimmtes Gebäude die Voraussetzungen von § 203 Abs. 1 PBG erfüllt.
Ortsbildschutz
Bei Fragen zum Ortsbild und Städtebau erhalten Bauherren und Gemeinden von der Abteilung Raumplanung fachkundige Unterstützung bei der Erarbeitung von bewilligungsfähigen Projekten und beim Bewilligungsverfahren.
Rechtsgrundlagen (Kanton Zürich)
- Verfassung des Kantons Zürich: Art. 103
- Planungs- und Baugesetz: § 203 - 217
- Staatsbeitragsgesetz
- Staatsbeitragsverordnung
- Natur- und Heimatschutzverordnung
- Bauverfahrensverordnung
- Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz und für Erholungsgebiete: § 1ff.
- Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz
- Archivgesetz
- Verordnung über die Sachverständigenkommissionen
Internationale Charten
- Charta von Venedig (1964) über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles
- Charta von Florenz (1981) für den Schutz von historischen Gärten
- Charta von Washington (1987) zur Denkmalpflege in historischen Städten
- Charta von Lausanne (1990) für den Schutz und die Pflege des archäologischen Erbes
