Bauen ausserhalb Bauzonen

Die Landschaft ist zu schonen

Ein wichtiger Grundsatz der Raumplanung ist die Trennung zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen benötigen deshalb eine kantonale Bewilligung.

Die Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen prüft Bauvorhaben im Nichtbaugebiet und in schützenswerten Landschaften.

Sie ist auch für das Erarbeiten der Schutzverordnungen verantwortlich. Darüber hinaus ist sie Ansprechspartnerin für Bauten im Streusiedlungsgebiet sowie kantonale Fachstelle für Fuss- und Wanderwege.

Für Fragen stehen  Ihnen die Gebietsbetreuer telefonisch gerne von Montag bis Freitag, jeweils von 9:30 bis 11:30 Uhr, zur Verfügung.