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Bauen ausserhalb Bauzonen
Die Landschaft ist zu schonen
Ein wichtiger Grundsatz der Raumplanung ist die Trennung zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen benötigen deshalb eine kantonale Bewilligung.
Die Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen prüft Bauvorhaben im Nichtbaugebiet und in schützenswerten Landschaften.
Sie ist auch für das Erarbeiten der Schutzverordnungen verantwortlich. Darüber hinaus ist sie Ansprechspartnerin für Bauten im Streusiedlungsgebiet sowie kantonale Fachstelle für Fuss- und Wanderwege.
Für Fragen stehen Ihnen die Gebietsbetreuer telefonisch gerne von Montag bis Freitag, jeweils von 9:30 bis 11:30 Uhr, zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt Sekretariat
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Stampfenbachstrasse 14
Postfach
CH-8090 Zürich
Telefon
+41 (0) 43 259 30 22
Fax
+41 (0) 43 259 42 83
E-Mail
are@bd.zh.ch
Bürozeiten
| Montag-Donnerstag | 07:30 - 12:00 13:30 - 17:00 |
|---|---|
| Freitag | 07:30 - 12:00 13:30 - 16:00 |
Das Amt für Raumentwicklung ist vom Hauptbahnhof Zürich in 5 Gehminuten erreichbar. Über die Limmat (Walche- oder Bahnhofsbrücke) gehen. Die zweite Parallelstrasse zur Limmat ist die Stampfenbachstrasse. Wir befinden uns im Gebäude Stampfenbachstrasse 14 im 4. Stock.
