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Wanderwege
Kantonale Fachstelle
Die kantonale Fachstelle Fuss- und Wanderwege stellt in Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Wanderwege (Zürcherische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege [ZAW]) und dem kantonalen Tiefbauamt sicher, dass die im Richtplan festgelegten Wanderwege bundesgesetzkonform ausgeführt und unterhalten werden.
Wanderwegnetz
Das schweizerische Wanderwegnetz ist rechtlich auf Art. 88 der Bundesverfassung (BV, SR 101), das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG, SR 704) und die entsprechende Verordnung (FWV, SR 704.1) abgestützt.
Die Signalisation der Wanderwege erfolgt durch den ZAW.
Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 224 vom 11. Februar 2009 finanziert der Kanton jährlich mit über CHF 350‘000.- den Signalisationsaufwand. Das kantonale Tiefbauamt ist für den Wegunterhalt der überregionalen Wanderwege und bei neuen Wegabschnitten für die Erstellung von Kunstbauten zuständig.
Bau und Unterhalt der Wanderwege
Für den Bau und Unterhalt von Wanderwegen kann auf das gleichnamige Handbuch des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und der Schweizer Wanderwege (Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 9) verwiesen werden.
