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Datenbestellung
Daten der Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Die Daten der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) mit Gebäude- und Eigentümer-/Vertreterbezug können Dritten (wie z.B. kantonalen und kommunalen Amtsstellen, Ausbildungsstätten) für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Für den Bezug von GVZ-Datenangaben müssen Sie, als Dritte, zuerst ein Datenbezugsgesuch an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich stellen. Die von Ihnen gewünschte Datennutzung/-bekanntgabe an Dritte richtet sich nach dem "Merkblatt Datenbekanntgabe durch die GVZ", welches durch untenstehendem Link angeklickt werden kann.
GVZ-Datenbezug über Datenlogistik ZH
Bei Vorliegen einer rechtskräftigen Datenbezugs- und Nutzungsvereinbarung zwischen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Ihnen, als Dritte, können Sie, bei entsprechendem Auftrag der GVZ, die Daten über Datenlogistik ZH beziehen (gem. Outsourcingvertrag für Informatikdienstleistungen zwischen der GVZ und der Datenlogistik ZH vom Januar 2010).
Datenlogistik ZH schliesst zu diesem Zweck, mit Ihnen als Bezüger, eine Liefervereinbarung ab (siehe untenstehende Mustervereinbarung), welche Angaben zur übergeordneten Datenbezugs- und Nutzungsvereinbarung zwischen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Ihnen enthält sowie über die Lieferart, zum Format, zu den Kosten, etc.. Dazu benötigt Datenlogistik ZH Angaben, welche Sie mit untenstehendem Anmeldeformular senden können.

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