Amtliche Vermessung

Technische Weisungen

Für die Gebührenverordnung für Vermessungsdaten gilt:

  • ab 1.1.2010 der Anwendungsfaktor (Teuerungsfaktor) 1.06
  • ab 1.1.2011 der Mehrwertsteuersatz 8.0%

Für die Honorarordnung HO33 gilt für das Jahr 2012 der Wert von 1.21 (keine Veränderung gegenüber 2011).