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Datenbestellung
Für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben sowie für Zwecke der Harmonisierung und Koordination von Registern können Daten aus GWR-ZH gemäss der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (SR 431.841) abgegeben werden.
Der Datenkatalog beschreibt die Daten, welche die Geschäftsstelle GWR-ZH im System GWR-ZH verwaltet und die von Kunden bezogen werden können.
