Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Ortsbildschutz
Zentrales Anliegen des Ortsbildschutzes ist die Bausubstanz- und Strukturerhaltung eines Ortes. Damit soll der historische Zeugniswert, die Geschichte eines Ortes ablesbar erhalten und der Nachwelt überliefert werden. Zum Wert eines Ortsbildes gehört aber auch die Identifizierung der Bevölkerung mit dem Ort. Es geht somit auch um die Erhaltung des Ortes als Lebens- und Wirtschaftsraum und als Begegnungszentrum. Die Gebietsbetreuenden Ortsbild und Städtebau beraten Architekten, Bauherren und Gemeinden bei der Erarbeitung von bewilligungsfähigen Projekten und sind zuständig für das Bewilligungsverfahren.
Weitere Informationen
Kontakt
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Stampfenbachstr. 14
Postfach
CH-8090 Zürich
Telefon
+ 41 (0) 43 259 30 22
Fax
+ 41 (0) 43 259 42 83
E-Mail
are@bd.zh.ch
