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Quartierplanung
Die Stelle der Quartierplanung ist im Bereich der Quartierpläne für die Genehmigung der Einleitung, die Vorprüfung des Quartierplanentwurfs und die Genehmigung des festgesetzten Quartierplans zuständig und berät die Gemeindebehörden, Planungs- und Ingenieurbüros und Private. Die gesetzlichen Bestimmungen findet man im PBG und in der Quartierplanverordnung. Die für die Quartierplanung zuständige Stelle ist auch Ansprechpartner bei Geschäften betreffend Neufestsetzung und Revision von Baulinien an Erschliessungsstrassen.
Mit der Quartierplanung soll, neben der Gewährleistung der Bebaubarkeit der Grundstücke, eine gute ortsbauliche Struktur sowie hohe Qualität insbesondere beim öffentlichen, soweit möglich auch beim privaten Aussenraum erzielt werden. Dabei steht je nach Situation und Lage mehr oder weniger Handlungsspielraum zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Stampfenbachstr. 14
Postfach
CH-8090 Zürich
Kontaktperson:
Franz Kistler
Telefon
+41 (0) 43 259 30 42
Fax
+41 (0) 43 259 42 83
E-Mail
are@bd.zh.ch
