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Raumbeobachtung
Rationales Entscheiden und Handeln im Planungsprozess ist nur aufgrund hinreichender sachlicher Informationen möglich. Das Amt für Raumentwicklung entwickelte daher bereits in den 70er-Jahren die erforderlichen Instrumente zur Gewinnung und Analyse räumlicher Informationen. Damit verfügt es heute über die notwendigen Zeitreihen, mit denen sich räumliche Entwicklungen verfolgen lassen.
Der inhaltliche Schwerpunkt der Raumbeobachtung ist so ausgerichtet, dass die räumliche Entwicklung an den Gestaltungsgrundsätzen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie an den Leitlinien und Zielen des kantonalen Richtplans 1995 gemessen werden kann.
Die Erkenntnisse der Raumbeobachtung fliessen laufend in die Planungsarbeit ein, werden aber auch Behörden aller Stufen zur Verfügung gestellt. Gemäss § 10 PBG wird zudem regelmässig über die Durchführung und den Verwirklichungsstand der Raumplanung sowie die Resultate der Leitbilduntersuchungen Bericht erstattet (Raumplanungsbericht). Publikationen zu ausgewählten Themenschwerpunkten erscheinen in der Reihe «Raumbeobachtung Kanton Zürich».
Publikationsreihe "Raumbeobachtung Kanton Zürich"
Im Kanton Zürich wird von der Abteilung Raumplanung – gestützt auf §§ 10 f. PBG – seit rund 30 Jahren in den Bereichen «Bevölkerung und Beschäftigte», «Siedlung und Landschaft» sowie «Verkehr» eine systematische Raumbeobachtung durchgeführt. In unserer Publikationsreihe veröffentlichen wir Auswertungen und vertiefte Analysen zu jeweils einem Schwerpunktthema der Raumbeobachtung.
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