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Informationsbestände
Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz IDG. Das Gesetz beruht auf Bestimmungen der Kantonsverfassung. Es legt die Grundsätze fest, wie die öffentlichen Organe mit Informationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Das öffentliche Organ macht ein Verzeichnis seiner Informationsbestände und deren Zwecke öffentlich zugänglich.
Ansprechstelle im Amt für Raumentwicklung
Im Amt für Raumentwicklung ist das Ressort Recht die Ansprechstelle für Anfragen um Informationsausgabe gestützt auf das Informations- und Datenschutzgesetz IDG.
